Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK, führt zum 1. Juni 2009 neue Altersgruppierungen für “Killerspiele” und Konsorten ein. Mit der Einführung des Jugendschutzgesetzes (2003) wurden erstmals solche Kennzeichnungen in Deutschland eingeführt. Im Rahmen der Jugendschutz-Novelle wurde die größe der Kennzeichen im Sommer letzen Jahres vergrößert.

In der nun neu überarbeiteten USK, die in zwei Wochen in Kraft treten soll, gab es wesentliche Änderungen in der Kennzeichnung “Ohne Altersbeschränkung” und “Keine Jugendfreigabe”. Für die Zukunft heißt das, dass “Killerspiele” und andere die früher das Kennzeichen “k. J.” hatten, jetzt erst “ab 18 Jahre” verkauft werden dürfen. Computerspiele die das Kennzeichen “o. A.” hatten, werden durch “ab 0″ ersetzt.

Ob das helfen wird, Jugendliche davon abzuhalten “Killerspiele” die erst ab der Volljährigkeit zu haben sind, zu erwerben? Wohl kaum! Fast jeder Jugendliche wird Wege finden auch an die für ihn verbotenen “Killerspiele” dran zu kommen. Dieser Schritt ist m. E. für die Öffentlichkeit vielleicht positiv, aber sonst auch nur ein neues dickes Label auf der Box, oder?! Kontrolliert wird das doch meist nur in größeren Städten…

Nachtrag: Wer sich für die genauen Labels interessiert, sollte sich mal den Artikel “Warnhinweise für Computerspiele” durchlesen. Hier wird kurz erläutert welche Hinweise der Hersteller auf der Vorderseite bzw. Rückseite eines Computerspiels anbringen muss.

Quelle: Chip-Online

Dieser Beitrag wurde am 14. Mai 2009 um 4:06 Uhr geschrieben und abgelegt unter der Kategorie Medien. Du kannst alle Resonanz zu diesem Beitrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst eine Resonanz, oder ein Trackback von deiner Webseite setzen..

Deine Meinung