Rita Fromm, Vorsitzende der FDP-Gemeinderatsfraktion, meint, dass die Stadtverwaltung keinerlei rechtliche Handhabe dazu habe die Vermietung für das „Killerspiel” Event zu verhindern, aufgrund des Abschlusszwangs für städtische Hallen. Zum Tragen kommt dieser auch nur wenn ein Vorvertrag besteht, wie bei es beim „Killerspiel” Event der Fall war. Eine Schadensersatzleistung kann nur dann gefordert werden, wenn der Anbieter eine Kündigung ausspricht.
Die Bundeszentrale für politische Bildung meldet sich nun auch zu Wort. Sie bittet die Stadt die Veranstaltung nicht zu verwehren, da diese mit entsprechender Aufklärungsarbeit verbunden ist.
Solch eine breite und gezielt angelegte Aufklärungsaktion über die Folgen fiktiver „Killerspiele” am Computer, soll nach der FDP-Gemeindefraktion durch die Stadtverwaltung nicht verwehrt werden.
Mit Verboten kommt man hier nicht weiter. Daher muss der Fokus hier auf der Aufklärungsarbeit liegen und dabei verdeutlicht werden, dass Brutalität und Gewalt kein Weg zur Lösung eines Problems ist, sondern dadurch nur die Menschenwürde verletzt wird. Töten ist kein Spiel.
Quelle: ka-news